Satzung der Jungen Liberalen Gera-Ostthüringen

§1 Name

Der Kreisverband „Junge Liberale Gera-Ostthüringen“ ist eine Untergliederung der JuLis – Junge Liberale Thüringen e.V. und umfasst die Landkreise Greiz, Altenburger Land und die Stadt Gera.

§2 Grundsätze

Regelungen zu Grundsätzen, Mitgliedschaft, Rechten und Pflichten sowie Struktur ergeben sich aus der Landessatzung.

§3 Organe des Kreisverbandes

  1. die Kreismitgliederversammlung
  2. der Kreisvorstand

§4 Die Kreismitgliederversammlung

  1. Die Kreismitgliederversammlung ist das oberste Organ der Jungen Liberalen Gera-Ostthüringen. Sie wird öffentlich abgehalten. Auf Beschluss der Kreismitgliederversammlung kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.
  2. Die Kreismitgliederversammlung hat folgende nicht übertragbare Aufgaben:
    1. Wahl, Abwahl und Entlastung der Mitglieder des Kreisvorstandes,
    2. Genehmigung des Kassenberichts und Wahl von zwei Kassenprüfern (keine stimmberechtigten Mitglieder des Kreisvorstandes),
    3. Satzungsänderungen,
    4. Auflösung der Jungen Liberalen Ostthüringen
  3. Die ordentliche Kreismitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie ist ferner als außerordentliche Kreismitgliederversammlung auf Beschluss des Kreisvorstandes oder auf Antrag eines Drittels der Mitglieder innerhalb von vier Wochen einzuberufen. Die Einladung zu Kreismitgliederversammlungen erfolgt in Textform an alle Mitglieder sowie an den Landesverband mit einer Frist von zwei Wochen unter Vorschlag einer Tagesordnung durch den Kreisvorstand.
  4. Redeberechtigt sind alle Mitglieder der Jungen Liberalen. Antragsberechtigt und stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder der Jungen Liberalen Gera-Ostthüringen.

§5 Der Kreisvorstand

  1. Der Kreisvorstand setzt sich zusammen aus:
    1. dem Kreisvorsitzenden
    2. bis zu zwei stellvertretende Kreisvorsitzende
    3. zusätzlich einem stellvertretenden Kreisvorsitzenden für Finanzen 
    4. bis zu zwei Beisitzern
  2. Der Kreisvorstand kann für besondere Aufgaben mit einfacher Mehrheit Mitglieder der Jungen Liberalen Gera-Ostthüringen in den Kreisvorstand kooptieren. Diese haben im Kreisvorstand Rede- und Antrags-, aber kein Stimmrecht.
  3. Alle Mitglieder des Kreisverbandes Gera-Ostthüringen, die eine Funktion im Landes- und/oder Bundesverband der Jungen Liberalen innehaben, sind kooptierte Mitglieder des Kreisvorstands mit Rederecht.
  4. Die Mitglieder des Kreisvorstandes gemäß Absatz (1) werden von der Kreismitgliederversammlung auf zwölf Monate gewählt. Erreicht keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder (das Quorum), so findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die beiden Kandidaten gegeneinander antreten, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben. Im zweiten Wahlgang genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  5. Der Kreisvorstand führt die laufenden Geschäfte der Jungen Liberalen Gera- Ostthüringen. Er erstattet der Kreismitgliederversammlung einen Tätigkeitsbericht. Der Kreisvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.

§6 Satzungsänderungen

Diese Satzung kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden, wenn mindestens ein Drittel der eingeladenen Mitgliedern anwesend sind. Satzungsänderungen sind schriftlich in der Einladung zur Kreismitgliederversammlung anzukündigen. Die Satzungen der Jungen Liberalen Thüringen e.V. und der Jungen Liberalen e.V. gehen dieser Satzung vor.

§7 Ergänzende Regelungen

Für in dieser Satzung nicht geregelte Sachverhalte gilt die Satzung des Landesverbandes der Jungen Liberalen Thüringen oder Bundesverbandes.

§8 Auflösung

  1. Die Auflösung des Kreisverbandes bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln der auf der Kreismitgliederversammlung anwesenden Mitglieder. Hierzu müssen mindestens zwei Drittel der eingeladenen Mitglieder anwesend sein.
  2. Ein entsprechender Antrag kann nur vom Kreisvorstand gestellt werden. Er muss den Mitgliedern und dem Landesverband acht Wochen vor der betreffenden Kreismitgliederversammlung zugegangen sein.
  3. Das Vermögen der Jungen Liberalen Gera-Ostthüringen fällt an den Landesverband der Jungen Liberalen Thüringen e.V.

Satzung der Jungen Liberalen Gera-Ostthüringen